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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Strahl-Center Solingen GmbH

 1. Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Strahl-Center-Solingen GmbH, nachfolgend „Verkäufer“ genannt, und dem Kunden im B2B-Bereich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. 

2. Angebot und Vertragsschluss: 

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen, welche die vorliegenden Bedingungen ändern. 

Nachträgliche Änderungen des Auftrags oder der Auftragsausführung sind nicht umfasst und benötigen einen separaten Vertragsschluss in Textform. 

Eine solche nachträgliche Änderung ist auch dann gegeben, wenn der Besteller eine Einstellung der Arbeiten angewiesen hat und Fortführung des Altauftrags unter gleichen oder geänderten Bedingungen gewünscht wird. Im Fall der Fortführung des Altauftrags zu gleichen Bedingungen kann der Verkäufer die Kosten der Maschineneinrichtung neu in Rechnung stellen. 

3. Preise: 

Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Lager, zzgl. Mehrwertsteuer. Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Preise und Bedingungen in abgegebenen Angeboten sind für drei Monate ab Datum des Angebots für den Verkäufer bindend. 

4. Lieferung und Gefahrübergang: 

Die Anlieferung der Ware erfolgt durch den Kunden und auf die Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager verlässt. Die Gefahr der Oberflächenschädigung durch Korrosion, Oxidation oder ähnliches geht spätestens 6 Werktage ab Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. 

Für dem Umfang der Leistungen und Lieferungen kommt es nur auf den Inhalt des Lieferscheins bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers an. 

Bei Lieferung ab Werk wird 6 Werktage nach Zugang der Meldung der Versandbereitschaft, eine Lagermiete in Höhe von Euro 20,00 netto (23,80 € brutto) für jeden angefangenen Quadratmeter Stellfläche, pro angefangene Woche, in Rechnung gestellt. 

5. Zahlungsbedingungen: 

Die Rechnungen des Verkäufers sind zehn Tage nach Zugang bei Besteller rein netto fällig, soweit keine andere Vereinbarung erfolgt ist. Entscheidend ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. Für die Zahlung anfallende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. 

6. Zahlungsverzug 

Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verlangen. 

Gerät der Besteller mit einer Zahlung oder Teilzahlung mehr als 10 Werktage in Verzug, wird der dann noch offene Betrag sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Seiten des Bestellers. 

In diesem Fall ist der Verkäufer auch berechtigt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen. 

7. Verpackung und Lieferzeit 

a. Grundsätzlich werden für die Auslieferung dieselben Verpackungen benutzt, die uns von dem Besteller bei der Anlieferung zur Verfügung gestellt wurden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Falls festgestellt wird, dass zum Schutz der Oberfläche vor Beschädigungen eine Verpackung erforderlich wird, gehen die Materialkosten als auch die anteiligen Lohnkosten für die Verpackung zu Lasten des Bestellers. 

b. Soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Lieferzeitangaben unverbindlich und verstehen sich ab Werk. Sie sind abhängig von dem Umfang und der Art der uns übertragenen Arbeit. Feste Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

c. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei einem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. bei unvermeidbaren Betriebsstörungen, wie Feuer, Explosion, Schäden an Maschinen oder Einrichtungen, Arbeitsniederlegungen, Streiks, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Verzögerungen oder Unmöglichkeiten wesentlicher Roh- und Baustoffe bei uns oder unseren Lieferanten. Im Falle derartiger Ereignisse und im Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeiten der Ausführung steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

d. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sollten derartige Umstände eintreten, werden wir diese dem Besteller unverzüglich mitteilen. 

e. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns im Verzug befinden, hat der Besteller Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von einem halben Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

f. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 

8. Eigentumsvorbehalt: 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. 

9. Gefahrübergang und Gewährleistung: 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an den Transportführer übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. 

Sollte der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich werden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. 

Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt [Frist] Monate. 

10. Werkzeuge, Patentrechte und Know-How: 

a. Vorrichtungen und Werkzeuge, die von uns für die Ausführung eines bestimmten Auftrages angefertigt wurden, bleiben unser Eigentum, auch wenn dem Besteller die Anfertigung gesondert in Rechnung gestellt wurde. Sie werden jedoch von uns gewartet und repariert sowie ggf. ersetzt, solange uns Aufträge für die entsprechenden Teile erteilt werden. 

b. Der Besteller verpflichtet sich, die ihm im Rahmen des Auftrages zur Kenntnis gelangten Patentrechte und sonstiges Know-how nicht zu verwerten oder an Dritte weiterzuleiten. Die dem Besteller im Zusammenhang mit seinen Bestellungen unterbreiteten Informationen gelten als vertraulich. 

c. Soweit bei unserer Bearbeitung der von dem Besteller uns zur Verfügung gestellten Teile neue Verfahrensmethoden entdeckt oder entwickelt werden, gelten diese Entdeckungen und Entwicklungen als von uns und in unserem Namen gemacht. Der Besteller erklärt ausdrücklich, insoweit keine Patentrechte geltend zu machen und daraus resultierendes Know-how weder selbst zu verwerten noch Dritten zur Verfügung zu stellen. 

11. Haftungsbeschränkung: 

Der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, welche auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

Der Wert des zur Bearbeitung überlassenen Wirtschaftsguts ist vom Besteller vorab mitzuteilen. Die Höhe der Haftung ist auf diesen Wert begrenzt. 

12. Datenschutz: 

Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu. Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung des Verkäufers. 

13. Schlussbestimmungen: 

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

b. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Solingen. 

c. Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen seitens des Bestellers nur nach vorheriger Zustimmung durch den Verkäufer abgetreten werden. 

d. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

e. Auf Basis dieser AGB geschlossene Verträge bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Punkte im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der ursprünglichen Regelung verfolgt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 

f. Für die Verletzung von Rechten etwaige Dritte haftet allein der Besteller. Für den Fall der Inanspruchnahme des Verkäufers wegen Verletzung solcher Rechte Dritter verpflichtet sich der Besteller, den Verkäufer in vollem Umfang von derartigen Ansprüchen Dritter freizustellen und ihm sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten, sowie ihm jede weiteren durch Inanspruchnahme entstandenen Schaden zu ersetzen. Rechte Dritter im Sinne dieser AGB sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften übertragen worden sind. 

Stand 06.03.2024 

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